FG Niedersachsen - Urteil vom 05.05.2010
14 K 305/09
Normen:
EigZulG § 14;

Rückforderung; Eigenheimzulage - Zurückforderung überzahlter Eigenheimzulage

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.05.2010 - Aktenzeichen 14 K 305/09

DRsp Nr. 2011/7180

Rückforderung; Eigenheimzulage - Zurückforderung überzahlter Eigenheimzulage

1. Ergibt sich aufgrund einer Neufestsetzung eine Minderung der Eigenheimzulage oder wird die bisherige Festsetzung aufgehoben, so sind überzahlte Beträge binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zurückzuzahlen. 2. Zur Auslegung einer Tilgungsbestimmung vom sog. Empfängerhorizont her.

Normenkette:

EigZulG § 14;

Tatbestand:

Der Kläger beantragte beim Beklagten (Finanzamt - FA -) die Festsetzung von Eigenheimzulage für das Objekt S-straße in P. In dem Antrag auf Bewilligung der Eigenheimzulage gab der Kläger als Bankverbindung ein Konto bei der C-Bank in H an. Das FA setzte die Eigenheimzulage mit Bescheid vom 17. November 1999 auf 2.500 DM pro Jahr fest. In dem Bescheid hieß es, das Guthaben werde auf das vom Kläger angegebene Konto bei der C-Bank erstattet.