Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung durch den Beklagten.
Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin der Firma F GmbH. Diese Firma führte im Jahre 1995 Weißzucker nach Slowenien aus. Der Beklagte gewährte für diese Ausfuhren mit mehreren Bescheiden aus dem April und Mai 1995 - die Bescheide sind in den Anlagen zu den Rückforderungsbescheiden aufgeführt - Ausfuhrerstattungen in Höhe von insgesamt DM 432.918,25.
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