Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der X-GmbH (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin). Gesellschafter und Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin war der Beigeladene. Zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Beigeladenen bestand eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft.
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