1. Auf die Berufung der Beklagten und Widerklägerin wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 24.03.2022 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 44.096 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3. Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 50 % und die Beklagte 50 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 40 % und die Beklagte 60 %.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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