Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils des Senats vom 11.10.2023 wird auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.01.2023 teilweise wie folgt abgeändert:
1.Das Versäumnisurteil des Landgerichts Potsdam vom 25.02.2022 wird aufrechterhalten, soweit der Beklagte zur Zahlung von 92.172,88 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.12.2021 verurteilt worden ist.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Landgerichts Potsdam vom 25.02.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2.
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