Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.05.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund abgeändert.Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2012 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 755,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.06.2014 zu zahlen.Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
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