1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für die Tochter des Klägers S, geboren am 15. Februar 1996, für den Zeitraum März 2014 bis einschließlich Oktober 2014 zu Recht aufgehoben und den ausgezahlten Betrag von 1.508 EUR zurückgefordert hat.
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