Die Klägerin wendet sich gegen einen Haftungsbescheid des beklagten Hauptzollamtes.
Die Firma L... Import-Export GmbH (im Folgenden: Firma L) meldete im Jahre 1995 31 lebende Schlachtrinder der Marktordnungs-Warenlistennummer 0102 9071 0000 zur Ausfuhr in die Türkei an und beantragte hierfür die Gewährung von Ausfuhrerstattung, die ihr das beklagte Hauptzollamt mit Erstattungsbescheid vom 19.4.1996 antragsgemäß gewährte. Da bei der Antragsbearbeitung die Verendung eines Tieres in Triest übersehen worden war, forderte das beklagte Hauptzollamt in der Folgezeit mit Berichtigungsbescheid vom 5.8.1999 von der Firma L Ausfuhrerstattung in Höhe von EUR 581,63 zurück.
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