Die Klägerin wehrt sich gegen die Rückforderung von Ausfuhrerstattung.
In den Jahren 1993 bis 1995 führte die Klägerin Spirituosen (verschiedene Liköre) nach Russland aus. Für den darin enthaltenen Weisszucker wurde ihr mit insgesamt 54 Bescheiden antragsgemäß Ausfuhrerstattung in Höhe von insgesamt 846.777,15 DM gewährt.
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