FG Hessen, vom 07.09.1999 - Aktenzeichen 9 K 6413/97
DRsp Nr. 2001/2843
Rückforderung von Kindergeld in Trennungsfällen
Eine Trennung oder Scheidung der Eltern und die damit verbundene Beendigung der Haushaltszugehörigkeit der Kinder führt zum Verlust des Kindergeldanspruchs bei dem Elternteil, der den bisher gemeinsamen Familienhaushalt verlässt. Nach diesem Zeitpunkt von diesem Elternteil (zuviel) bezogenes Kindergeld ist von der Familienkasse - auch bei einer teilweisen Weiterleitung an den nunmehr berechtigten Elternteil - zurückzufordern.
Revision eingelegt (Az. beim BFH: VI R 167/99)
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