FG München - Urteil vom 06.03.2019
6 K 3063/18
Fundstellen:
NZI 2019, 556
ZInsO 2019, 1172

Rückforderung von Steuern, die auf ein Anderkonto eines Insolvenzverwalters gezahlt wurden

FG München, Urteil vom 06.03.2019 - Aktenzeichen 6 K 3063/18

DRsp Nr. 2019/6959

Rückforderung von Steuern, die auf ein Anderkonto eines Insolvenzverwalters gezahlt wurden

Gründe

I.

Das Finanzamt X setzte mit Bescheid vom .... 2008 Eigenheimzulage zugunsten von Frau S für das Objekt B fest. Die Festsetzung erfolgte für die Jahre 2007 bis 2012 in Höhe von jährlich 4.450 €. Am ..... 2009 eröffnete das Amtsgericht .... das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Der Kläger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Kläger teilte der zentralen Finanzkasse des beklagten Finanzamts (im Folgenden: FA) auf Anfrage vom Mai 2011 mit, dass Steuererstattungen auf das Bankkonto mit dem Namen des Kontoinhabers "Name Insolvenzverwalter/S". gezahlt werden sollen.