FG Hamburg - Urteil vom 20.09.2002
IV 462/98
Normen:
EGV 3665/87 Art. 11 Abs. 3 ; EGV 3665/87 Art. 33 ;

Rückforderung von vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

FG Hamburg, Urteil vom 20.09.2002 - Aktenzeichen IV 462/98

DRsp Nr. 2003/3256

Rückforderung von vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

Bei der Rückforderung einer vorfinanzierten Ausfuhrerstattung kann nicht ein 20%iger Zuschlag auf die festgesetzte Sanktion erhoben werden.

Normenkette:

EGV 3665/87 Art. 11 Abs. 3 ; EGV 3665/87 Art. 33 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte gegenüber der Klägerin zu Recht eine Sanktion in Höhe von DM 6.009,16 und darauf einen 20%igen Zuschlag in Höhe von DM 1.201,83, insgesamt einen Betrag in Höhe von DM 7.210,99 festgesetzt hat.