VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 33 ; VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 29 ; ZG § 16 ; ZG § 17 ;
Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung
FG Hamburg, Urteil vom 22.06.2000 - Aktenzeichen IV 19/98
DRsp Nr. 2003/10981
Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung
Für die Beschaffenheitsvermutung der Ausfuhrsendung genügt ausdrücklich eine nur "stichprobenweise" Ermittlung; es wird nicht die Entnahme von so viel Proben verlangt, wie es zur Gewinnung eines für die gesamte Warenmenge repräsentativen Ergebnisses notwendig wäre. Die Rückforderung der vorfinanzierten Ausfuhrerstattung für den geschätzten Teil der streitigen Ausfuhrsendung, der aus nicht erstattungsfähiger Ware bestand, ist zulässig.
Normenkette:
VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 33 ; VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 29 ; ZG § 16 ; ZG § 17 ;
Tatbestand:
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