FG Münster - Urteil vom 18.02.2020
6 K 46/17 E, G
Normen:
EStG § 26;
Fundstellen:
DStRE 2020, 1289

Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages für ein Wohnmobil; Erforderlichkeit einer vollständigen und zeitnahen Erfassung auch der Fahrtanlässe bei der Nutzung elektronischer Fahrtenbücher

FG Münster, Urteil vom 18.02.2020 - Aktenzeichen 6 K 46/17 E, G

DRsp Nr. 2020/6830

Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages für ein Wohnmobil; Erforderlichkeit einer vollständigen und zeitnahen Erfassung auch der Fahrtanlässe bei der Nutzung elektronischer Fahrtenbücher

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011 vom 18.12.2015 sowie die Gewerbesteuermessbetragsbescheide für die Jahre 2010 und 2011 vom 20.01.2016 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 06.12.2016 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Neuberechnung der Einkommensteuer sowie die Neuberechnung der jeweiligen Gewerbesteuermessbeträge wird dem Beklagten auferlegt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 26;

Tatbestand

Streitig sind die Bewertung der privaten Nutzung von im Betriebsvermögen befindlichen Wohnmobilen sowie die Rechtmäßigkeit der vom Beklagten vorgenommenen Rückgängigmachung eines seitens des Klägers gebildeten Investitionsabzugsbetrages für ein Wohnmobil sowie der insofern in Anspruch genommenen Sonderabschreibung.

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