Der Verhandlungstermin vom 02.06.2022 wird aufgehoben.
2.Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass ihr Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat; der Senat beabsichtigt deshalb, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
3.Die Beklagte erhält Gelegenheit, zu diesem Hinweis bis zum 03.06.2022 Stellung zu nehmen.
I.
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