Die Berufung des Klägers gegen das am 27.03.2023 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
3.Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung aus jenem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
I. Der Kläger macht gegenüber den Beklagten einen Rückgewähranspruch infolge von Insolvenzanfechtung geltend.
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