Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb 1983 einen Hof in A, Schleswig-Holstein, den er seinem Sohn zur Nutzung überließ. Nach einer im Jahr 1989 durchgeführten Betriebsprüfung versagte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) die steuerliche Anerkennung des Pachtvertrags und ging stattdessen von einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag aus. Entsprechend einer damals geltenden Rechtsauffassung wurden die Wirtschaftsgüter danach beim Nutzungsberechtigten bilanziert und der Kläger verzichtete fortan darauf, einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln.
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