1. Zu den Anforderungen an eine Rücklage nach § 6 b Abs. 3 Satz 1 EStG.2. Werden in einem Grundstückskaufvertrag neben der Kaufpreiszahlung Entschädigungszahlungen für den Wegfall zukünftiger Pacht-/Mietzahlungen vereinbart, so können diese dennoch als Gegenleistung für das Grundstück angesehen werden, wenn die Vertragsgestaltung nur bezweckte, den tatsächlichen Kaufpreis zu verschleiern.