BFH - Urteil vom 22.01.2004
IV R 32/03
Normen:
BGB § 133 § 157 ; EStG § 6b Abs. 3 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1092
ZfIR 2004, 969
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 31.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 596/98

Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG

BFH, Urteil vom 22.01.2004 - Aktenzeichen IV R 32/03

DRsp Nr. 2004/9302

Rücklage nach § 6 b Abs. 3 EStG

1. Zu den Anforderungen an eine Rücklage nach § 6 b Abs. 3 Satz 1 EStG.2. Werden in einem Grundstückskaufvertrag neben der Kaufpreiszahlung Entschädigungszahlungen für den Wegfall zukünftiger Pacht-/Mietzahlungen vereinbart, so können diese dennoch als Gegenleistung für das Grundstück angesehen werden, wenn die Vertragsgestaltung nur bezweckte, den tatsächlichen Kaufpreis zu verschleiern.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 ; EStG § 6b Abs. 3 S. 1 ;

Gründe: