BFH - Beschluß vom 22.07.1999
VII B 184/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 126 Abs. 4 ; StBerG § 46 Abs. 1 S. 2; StBerV § 19 Abs. 2, § 70 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 229

Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

BFH, Beschluß vom 22.07.1999 - Aktenzeichen VII B 184/98

DRsp Nr. 2000/769

Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

1. In der ehemaligen DDR war der Bürgermeister einer Stadt für die Zulassung von Helfern in Steuersachen sachlich unzuständig. Die Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit als Helfer in Steuersachen war von der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises, in dessen Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit erfolgen sollte, zu erteilen. 2. Eine NZB kann in entspr. Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO keinen Erfolg haben, wenn sich das Urteil aus den genannten Gründen im Ergebnis als richtig erweist, selbst wenn die gerügten Verfahrensmängel vorlägen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 126 Abs. 4 ; StBerG § 46 Abs. 1 S. 2; StBerV § 19 Abs. 2, § 70 ;

Gründe: