BFH - Beschluß vom 16.08.1999
VII B 83/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ; StBerG § 46 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 230

Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

BFH, Beschluß vom 16.08.1999 - Aktenzeichen VII B 83/98

DRsp Nr. 2000/771

Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

1. Die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit einer Bestellung als Steuerbevollmächtigter richtet sich nicht nach Feststellungen zur Verwaltungspraxis in der DDR sondern nur nach bundesdeutschem Rechtsverständnis. 2. Danach ist ein VA rechtswidrig, wenn er mit dem Gesetz nicht vereinbar ist.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ; StBerG § 46 Abs. 1 S. 2;

Gründe: