Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
BFH, Beschluß vom 16.08.1999 - Aktenzeichen VII B 83/98
DRsp Nr. 2000/771
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
1. Die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit einer Bestellung als Steuerbevollmächtigter richtet sich nicht nach Feststellungen zur Verwaltungspraxis in der DDR sondern nur nach bundesdeutschem Rechtsverständnis.2. Danach ist ein VA rechtswidrig, wenn er mit dem Gesetz nicht vereinbar ist.