Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
BFH, Beschluß vom 11.08.1999 - Aktenzeichen VII B 162/99
DRsp Nr. 2001/13400
Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache, wenn es um die Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter geht.2. Als erstinstanzliches Gericht ist das FG nur berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine Vorabentscheidung des EuGH einzuholen (Anschluss an BFH-Beschl. v. 25.06.1991 - VII B 33/91, BFH/NV 1992, 286).