BFH - Beschluß vom 20.05.1999
VII B 221/98
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ; StBerG § 46 ; StBerV §§ 19 70 ;

Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

BFH, Beschluß vom 20.05.1999 - Aktenzeichen VII B 221/98

DRsp Nr. 2002/2457

Rücknahme der Bestellung als Steuerbevollmächtigter

1. Es entspricht der Rspr. des Senats, dass - sofern eine Bestellung als Steuerbevollmächtigter überhaupt nach § 70 StBerO i.V.m. der MdF-AnO möglich gewesen sein sollte - u. a. Voraussetzung für die Bestellung war, dass der Bewerber Bürger der DDR war. 2. Diese Voraussetzungen gelten auch für eine Bestellung nach dem 3. Oktober 1990. 3. Die bloße Behauptung, die Auffassung des FG verstoße gegen Verfassungsrecht, kann keine grundsätzliche Bedeutung einer Sache begründen.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ; StBerG § 46 ; StBerV §§ 19 70 ;