Gründe:
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) streiten gegen die Rücknahme ihrer Bestellung als Steuerbevollmächtigte nach der Steuerberatungsordnung der DDR (StBerO). Beide Kläger haben eine Ausbildung als Fachgehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen erfolgreich abgeschlossen und in diesem Beruf längere Zeit gearbeitet. Mit Schreiben vom 6. September 1990 haben sie bei der Bezirksverwaltung X ihre Zulassung als Steuerbevollmächtigte beantragt. Sie haben dabei Nachweise über ihre Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie eine Bestätigung des Landratsamtes Y vorgelegt, wonach sie zwecks Beantragung der Staatsbürgerschaft der DDR vorgesprochen hätten. Noch im September 1990 sind sie, gestützt auf die StBerO, als Steuerbevollmächtigte bestellt worden.