Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Prüfungsentscheidung nach § 130 Abs. 1 AO zurückzunehmen ist.
Der 19.. geborene Kläger ist als Volljurist und Beamter auf Lebenszeit ... tätig. Abgesehen von einer Erkrankung vom 18.02.2000 bis 03.03.2000 sowie einem Urlaub am 10.03.2000 und vom 23.03. bis 10.04.2000 war er in diesem Jahr bisher stets berufstätig.
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