Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
Das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2018 ist gegenstandslos.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, §
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