Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des I. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 12. Juli 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 35.000 € festgesetzt.
I.
Mit Bescheid vom 27. Januar 2021 nahm die Beklagte die Aufnahme der Klägerin in die Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BRAO, §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|