Die Beteiligten streiten um Gewinnfeststellung 1987 - 1989. Im einzelnen geht es um eine Rückstellung für Umweltschäden und die Aufteilung eines Grundstückskaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude.
1) Rückstellung für die Beseitigung von Umweltschäden in Filialen:
Die Klägerin betreibt in...eine chemische Reinigung,...mit den damit verbundenen Dienstleistungen. In dem auf den 31.12.1987 erstellten Jahresabschluß bildete die Klägerin für verschiedene Ladengeschäfte eine Rückstellung für Umweltschäden, die sich bis zum 31.12.1992 wie folgt entwickelte:
Zuführung 1987 377.000 DM
31.12.1987 377.000 DM
Aufwand 1988 ./. 70.702 DM
Zuführung 451.448 DM
31.12.1988 757.746 DM
Aufwand 1989 ./. 79.796 DM
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