Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die in den Streitjahren 1981 bis 1985 die Instandsetzung, Modernisierung und Verwaltung von Grundstücken in Berlin betrieb.Für das Grundstück A-Straße waren der Klägerin Fördermittel nach dem Berliner Landesmodernisierungsprogramm (LaMod) in Höhe von 1 617 800 DM bewilligt worden, davon 993 600 DM als einmaliger Zuschuß und 624 200 DM als sogenannte "Vorauszahlungsmittel". Die Fördermittel wurden aufgrund eines "Modernisierungsvertrags" zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Wohnungsbaukreditanstalt (WBK), und dem Grundstückseigentümer gewährt. In § 4 Abs. 4 des Modernisierungsvertrags hieß es:
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