EHGB Art. 28 Abs. 1 S. 2 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1 § 246 Abs. 1 § 252 Abs. 1 Nr. 4 ; KStG § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1208
BFHE 198, 420
BStBl II 2003, 279
DB 2002, 1636
DStR 2002, 1295
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 18.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen I 156/95
Rückstellung für Beihilfegewährung im Ruhestand
BFH, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen I R 71/00
DRsp Nr. 2002/10145
Rückstellung für Beihilfegewährung im Ruhestand
»1. Für die Verpflichtung, Pensionären und aktiven Mitarbeitern während der Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen Beihilfen zu gewähren, ist eine Rückstellung zu bilden.2. Der Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte hindert nicht den Ausweis einer Verbindlichkeit, die erst nach Beendigung des Schwebezustands zu erfüllen sein wird ("Verpflichtungsüberhang").«
Normenkette:
EHGB Art. 28 Abs. 1 S. 2 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1 § 246 Abs. 1 § 252 Abs. 1 Nr. 4 ; KStG § 8 Abs. 1 ;
Gründe:
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