FG München - Urteil vom 18.08.2008
7 K 585/07
Normen:
KStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 5 Abs. 4a ; HGB § 246 Abs. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 2008, 2566

Rückstellung für drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften; Erfüllungsrückstand

FG München, Urteil vom 18.08.2008 - Aktenzeichen 7 K 585/07

DRsp Nr. 2008/18286

Rückstellung für drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften; Erfüllungsrückstand

Verluste, die dem Verkäufer eines Grundstücks, das er verkauft und im Rahmen eines langfristig laufenden Generalmietvertrages wieder zurückgemietet hat, in Zukunft dadurch entstehen, dass er aufgrund der Verpflichtung im Generalmietvertrag höhere Mieten aufwenden muss als er aus der Weitervermietung erzielen kann, dürfen nach § 5 Abs. 4a EStG nicht passiviert werden. Das gilt auch, wenn der Verkäufer im Hinblick auf den Generalmietvertrag vom Käufer einen höheren Kaufpreis erhalten hat, wie er ohne den Abschluss des Generalmietvertrags zu erzielen gewesen wäre.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 S. 1 ; EStG § 5 Abs. 4a ; HGB § 246 Abs. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 ;

Tatbestand: