FG Niedersachsen - Urteil vom 03.06.2013
6 K 357/12
Normen:
HGB § 249;

Rückstellung für Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen

FG Niedersachsen, Urteil vom 03.06.2013 - Aktenzeichen 6 K 357/12

DRsp Nr. 2013/20934

Rückstellung für Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen

Zu den Voraussetzungen der Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Die Bildung einer Rückstellung setzt voraus, dass ein Schuldner ernsthaft mit der Inanspruchnahme aus einer Verbindlichkeit rechnen muss und die Geltendmachung der Verpflichtung nach Verhältnissen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist. Gutscheine zur Verrechnung mit Entgelten aus zukünftigen Einkäufen führen weder zu Verbindlichkeiten noch zu Rückstellungen im Ausgabejahr.

Normenkette:

HGB § 249;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen einen Steuerbescheid, der im Anschluss an Feststellungen einer Außenprüfung ergangen ist; streitig ist die bilanzielle Bildung einer Rückstellung für Bonusgutscheine.