FG München - Urteil vom 29.01.2018
7 K 1776/16
Fundstellen:
EFG 2018, 1437

Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - EAEG

FG München, Urteil vom 29.01.2018 - Aktenzeichen 7 K 1776/16

DRsp Nr. 2018/9424

Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - EAEG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Die Klägerin ist eine GmbH. Ihr Unternehmensgegenstand ist die Vermögensberatung und -verwaltung. Sie ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i.S.d. § 1 Abs. 1a Kreditwesengesetz (KWG). Ihr Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für die Streitjahre wurde den Steuererklärungen ein Jahresüberschuss von ... € (2008), ... € (2010) bzw. ... € (2011) zu Grunde gelegt.

In den Bilanzen für die Streitjahre waren sonstige Rückstellungen (Konto 970) in Höhe von ... € (2008), ... € (2010) und ... € (2011) eingestellt. Darin war nach den Ausführungen in den Anhängen zu den Jahresabschlüssen sowie den Lageberichten für die Geschäftsjahre eine Rückstellung für den "Entschädigungsfall P" enthalten.