I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob für das Jahr 2000 Provisionszahlungen in Höhe von 77.500 DM (= 39.625,12 EUR) als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Bei der Antragstellerin handelt es sich um eine englische Kapitalgesellschaft. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung bei einem Herrn AB wurde der Antragsgegnerin (dem Finanzamt - FA -) bekannt, dass sich die Geschäftsleitung in Memmingen befand, die Antragstellerin ist daher unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig.
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