1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob zum 31. Dezember 2008 und 31. Dezember 2009 jeweils eine gewinnmindernde Rückstellung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in den Steuerbilanzen der Klägerin zu berücksichtigen ist.
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