Die Klägerin wendet sich gegen die Rückübertragung, des Grundstücks ... in ... an die Erbengemeinschaft nach B. Z., vertreten durch den Beigeladenen. Die genaue Grundstücksbezeichnung lautet Flur ..., Flurstück ... (520 qm), eingetragen im Grundbuch von ... Blatt ..., vormals Blatt ..., (bebaut mit einem Wohnhaus) und Flur ... Flurstück ... (1 80 qm), eingetragen im Grundbuch von Leipzig, Blatt ..., vormals Blatt ... (bebaut mit einem Nebengebäude).
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