Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Umzugskosten als Werbungskosten (WK) zu berücksichtigen sind.
Der Kläger (Kl.) erzielte im Streitjahr 2000 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Am 01. Oktober 1997 begründete er eine doppelte Haushaltsführung durch eine Arbeitsaufnahme in Niedersachsen; zusammen mit seiner Ehefrau behielt er seinen Familienwohnsitz in Schleswig-Holstein bei. Im Sommer 2000 wechselte der Kl. den Arbeitgeber; sein neuer Arbeitsplatz befindet sich seit dem 01. August 2000 in Hamburg. Der Kl. löste seinen zweiten Hausstand in Niedersachsen auf und kehrte an seinen Familienwohnsitz zurück.
In seiner Einkommensteuer (ESt-)Erklärung für 2000 machte der Kl. u. a. folgende Aufwendungen geltend:
rungsauslagen:
Umzugskostenpauschale
4.716,00 DM
Beförderungsauslagen:
Umzugskartons
31,43 DM
Bewirtungskosten 260,00
291,43
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|