Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.
Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Frage, wann bei Politikern ein Rückumzug die Folgenbeseitigung einer berufsbedingt eingetretenen Veränderung der Wohnungssituation darstelle, ist nicht grundsätzlich bedeutsam (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|