BFH - Beschluß vom 22.07.1999
XI B 42/98
Normen:
EStG § 12 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 37

Rückumzugskosten nach Erreichen der Pensionsgrenze

BFH, Beschluß vom 22.07.1999 - Aktenzeichen XI B 42/98

DRsp Nr. 1999/9325

"Rückumzugskosten" nach Erreichen der Pensionsgrenze

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für den Rückumzug vom auswärtigen Beschäftigungsort nach Erreichen der Pensionsgrenze gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung, die nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden können (Anschluss an BFH vom 8.11.1996, BStBl II 1997, 207).

Normenkette:

EStG § 12 ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.

Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Frage, wann bei Politikern ein Rückumzug die Folgenbeseitigung einer berufsbedingt eingetretenen Veränderung der Wohnungssituation darstelle, ist nicht grundsätzlich bedeutsam (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).