FG Sachsen, vom 19.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1594/11
Rückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung eines Anspruchs auf Investitionszulage mangels grundsätzlicher Bedeutung
BFH, Beschluss vom 22.04.2013 - Aktenzeichen III B 109/12
DRsp Nr. 2013/14710
Rückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung eines Anspruchs auf Investitionszulage mangels grundsätzlicher Bedeutung
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Anspruch auf Investitionszulage nicht zu verzinsen ist. Dies begegnet im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Es besteht weder nach einfachem Recht noch nach Maßgabe des Gleichheitsgrundsatzes ein Anspruch auf Verzinsung der Investitionszulage (BFH – III R 66/03 – 23.02.2006).