Rückwirkende Änderung der Ergebnisverteilungsabrede in einer vermögensverwaltenden GbR
FG München, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen 9 K 2373/05
DRsp Nr. 2007/15580
Rückwirkende Änderung der Ergebnisverteilungsabrede in einer vermögensverwaltenden GbR
Die steuerrechtlichen Folgen einer rückwirkend vereinbarten Änderung der Ergebnisverteilungsabrede können auch dann nur ex nunc eintreten, wenn diese mit Wirkung auf den Beginn des Wirtschaftsjahres vereinbart worden ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesellschafter nach § 242BGB zivilrechtlich verpflichtet sind, der Änderung des Gesellschaftsvertrages, in dessen Rahmen die Ergebnisverteilung neu geregelt wird, zuzustimmen.