Zu entscheiden ist, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Anspruch auf Investitionszulage (InvZul) nach § 3 Investitionszulagengesetz (InvZulG) hat.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|