FG Düsseldorf - Urteil vom 11.11.2004
14 K 4058/02 EZ
Normen:
EigZulG § 5 § 11 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1256

Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage - Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze; Rückwirkende Aufhebung; Nachträgliches Bekannt werden; Antragstellung

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 - Aktenzeichen 14 K 4058/02 EZ

DRsp Nr. 2005/10708

Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage - Eigenheimzulage; Einkunftsgrenze; Rückwirkende Aufhebung; Nachträgliches Bekannt werden; Antragstellung

1. Die Finanzbehörde ist nicht zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung der Eigenheimzulage aufgrund nachträglichen Bekanntwerdens der Überschreitung der Einkunftsgrenze berechtigt, wenn die Zulage bereits nach den Angaben zur voraussichtlichen Einkommenshöhe im Bewilligungsantrag der Steuerpflichtigen nicht hätte gewährt werden dürfen. 2. Auf den Zeitpunkt des Ergehens der Einkommensteuerbescheide für die betroffenen Bewilligungszeiträume kommt es für die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des nachträglichen Bekanntwerdens nicht an.

Normenkette:

EigZulG § 5 § 11 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berechtigung des Beklagten zur rückwirkenden Aufhebung einer Eigenheimzulagenfestsetzung wegen eines Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze.