Die Beteiligten streiten über den Vortrag von Verlusten, die der Kläger aus privaten, im Streitjahr 2000 nicht ausgleichsfähigen Wertpapierveräußerungsgeschäften erlitten hat. Die Verluste betrugen - wie zwischen den Beteiligten zwischenzeitlich unstreitig - insgesamt DM 361.648,37.
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