Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die am 20. September 2011 durch zwei Gesellschafter gegründet wurde. Einer der Gesellschafter ist laut dem Gesellschaftsvertrag alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.
Mit Vertrag vom 15. September 2011 erwarb die Klägerin von einer GmbH die Projektrechte einer Fotovoltaikanlage in X.
1. 2.
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