FG Münster - Urteil vom 28.09.2016
3 K 3757/15 Erb
Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5;
Fundstellen:
DStRE 2018, 231

Rückwirkende Steuerbefreiung im Falle des Übertragens eines vom verstorbenen Ehemann ererbten Familienheims unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die Tochter

FG Münster, Urteil vom 28.09.2016 - Aktenzeichen 3 K 3757/15 Erb

DRsp Nr. 2016/18488

Rückwirkende Steuerbefreiung im Falle des Übertragens eines vom verstorbenen Ehemann ererbten Familienheims unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf die Tochter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 5;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) rückwirkend entfallen ist, weil die Klägerin das von ihrem verstorbenen Ehemann ererbte Familienheim unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf ihre Tochter übertragen hat.

Die Klägerin hat ihren am 00.00.0000 verstorbenen Ehemann ausweislich des Testaments vom 29.09.2008 als Alleinerbin beerbt. Zum Nachlass gehörte auch der hälftige Anteil an dem Grundbesitz A-Straße 1 in T, der bis zum Tod des Erblassers von den Eheleuten und nunmehr allein von der Klägerin zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde und wird.

Durch Erbschaftsteuerbescheid vom 28.04.2014 setzt der Beklagte die Erbschaftsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung auf X Euro fest und stellte dabei den Erwerb des Grundbesitzes A-Straße 1 gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG steuerfrei. Zu den Einzelheiten wird auf den Bescheid in der Erbschaftsteuerakte hingewiesen.