FG Baden-Württemberg - Urteil vom 01.04.1999
14 K 219/97
Fundstellen:
EFG 1999, 757

Rückwirkendes Ereignis bei Vorlage einer Steuerbescheinigung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.1999 - Aktenzeichen 14 K 219/97

DRsp Nr. 2001/2609

Rückwirkendes Ereignis bei Vorlage einer Steuerbescheinigung

Die (nachträgliche) Vorlage der Steuerbescheinigung nach § 44 KStG ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Erfassung der Körperschaftsteuer bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie die Anrechnung der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld und rechtfertigt daher die Änderung des Einkommensteuerbescheids wegen Eintritts eines rückwirkenden Ereignisses (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO).

Tatbestand:

Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) die gegenüber den Klägern ergangene Bescheide zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte für die Jahre 1977 bis 1984 ändern konnte, um die anzurechnende Körperschaftsteuer (KSt) aus den verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) der R. GmbH ... (nachfolgend RCF) als Einkünfte zu erfassen.

Die Kläger sind die Söhne und Alleinerben des am 09. Juli 1970 verstorbenen Dr. H. S. Über den Nachlass wurde am 20. August 1970 Nachlassverwaltung angeordnet. Zum Nachlassverwalter wurde Dr. K bestellt. Das Nachlassvermögen umfasst u. a. 90 v.H. voll eingezahlte Stammanteile an der am 10. Juli 1951 gegründeten RCF.