I.
Die Antragstellerin ist eine Lebensversicherungsgesellschaft, die insbesondere das Geschäft mit Kapital-, Renten- und Kollektivversicherungen betreibt (Bl. 2). Sie beteiligt ihre Kunden an den von ihr erwirtschafteten Überschüssen. Insoweit bildet sie in ihrer Handelsbilanz eine Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen (künftig: RfB). Dabei wird der für die Überschussbeteiligung vorgesehene Teil des Gewinns, vermindert um die Direktgutschrift, zunächst in die RfB eingestellt.
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