FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.05.2014
1 K 1287/11
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 10d Abs. 1; EStG § 10d Abs. 4; EStG (i. d. F. des BeitrRLUmsG) § 9 Abs. 6; EStG (i. d. F. des BeitrRLUmsG) § 12 Nr. 5; EStG (i. d. F. des BeitrRLUmsG) § 52 Abs. 23d S. 5; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; FGO § 46;

Rückwirkendes Werbungskostenabzugsverbot für nicht im Rahmen von Dienstverhältnissen stattfindende Erstausbildungen (hier: zum Berufspiloten) nicht verfassungswidrig Bindungswirkung eines BFH-Urteils nur im entschiedenen Einzelfall

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.05.2014 - Aktenzeichen 1 K 1287/11

DRsp Nr. 2014/11175

Rückwirkendes Werbungskostenabzugsverbot für nicht im Rahmen von Dienstverhältnissen stattfindende Erstausbildungen (hier: zum Berufspiloten) nicht verfassungswidrig Bindungswirkung eines BFH-Urteils nur im entschiedenen Einzelfall

1. Aufwendungen für eine erstmalige, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindende Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer/Berufspiloten sind nach der auch rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2004 anzuwendenden Vorschrift des § 9 Abs. 6 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG keine (vorweggenommenen) Werbungskosten i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, so dass insoweit keine Werbungskostenüberschüsse anfallen, die als Verlustvortrag gesondert festgestellt werden können. 2. Die auch rückwirkende Neuregelung für nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindende Erstausbildungen ist nicht verfassungswidrig und verstößt insbesondere nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.