1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 24.02.2022 unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und unter Ziffer 1 wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.498,49 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
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