AVBFernwärmeV a.F. § 24 Abs. 4 S. 1-2; BGB § 134; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Schöneberg, vom 17.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 105 C 488/19
LG Berlin, vom 19.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 51 S 12/20
Rückzahlung des in den Abrechnungsjahren überzahlten Wärmeentgelts (hier: 2015-2018); Inhaltliche Unangemessenheit der ursprünglichen Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis
BGH, Urteil vom 16.11.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 133/21
DRsp Nr. 2023/180
Rückzahlung des in den Abrechnungsjahren überzahlten Wärmeentgelts (hier: 2015-2018); Inhaltliche Unangemessenheit der ursprünglichen Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis
1. Die Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel zum Arbeitspreis eines Wärmelieferungsvertrags führt nicht zugleich zur Unwirksamkeit der den Bereitstellungspreis betreffenden Anpassungsklausel, soweit es sich um inhaltlich voneinander trennbare Vertragsklauseln handelt, die jeweils Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV sind.
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