OLG Hamm - Urteil vom 08.11.2016
7 U 80/15
Normen:
BGB § 812 Abs. 1; BGB § 123;
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 16.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 100/14

Rückzahlung des Kaufpreises für ein Paar DiamantohrringeAnfechtung eines KaufvertragsEinrede der VerjährungWerterhöhende Bedeutung einer Pärchen-Eigenschaft von Ohrringen

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - Aktenzeichen 7 U 80/15

DRsp Nr. 2022/10536

Rückzahlung des Kaufpreises für ein Paar Diamantohrringe Anfechtung eines Kaufvertrags Einrede der Verjährung Werterhöhende Bedeutung einer Pärchen-Eigenschaft von Ohrringen

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster (16 O 100/14) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 812 Abs. 1; BGB § 123;

Gründe

I.

Der Kläger, der bereits seit 2007/2008 Kunde der Beklagten und mit dem ehemaligen Leiter der Filiale A der Beklagten, dem Zeugen B, befreundet ist, verlangt von der Beklagten die Rückzahlung des Kaufpreises für ein Paar Diamantohrringe.

1. 2.